Staatliche Förderung

go-digital

Die globale Digitalisierung gewinnt zunehmend an Bedeutung und macht sich in jedem Lebensbereich bemerkbar. Dies gilt auch für das alltägliche Geschäft der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Eine nachhaltige Digitalisierung aller Geschäftsabläufe ist deshalb ein essentieller Faktor für die Etablierung aller Unternehmen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat für die Digitalisierung des Mittelstands das Förderprogramm „go-digital“ ins Leben gerufen. Diesem Förderprogramm sind Beratungsleistungen für die Module „Digitale Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ enthalten, welche speziell an kleine und mittlere Unternehmen gerichtet sind.

Mit der Wahl unserer multifunktionalen Edge-Applikation Qiata können auch Sie von diesem staatlichen Förderungsprogramm profitieren und sich die Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse in bestimmten Teilen finanzieren lassen. Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Digital Jetzt

Digitales Know-How ist eine entscheidende Voraussetzung für die bestmögliche Ausschöpfung wirtschaftlicher Digitalisierungspotenziale. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit eng mit erfolgreicher Digitalisierung der Unternehmensstrukturen verbunden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung der KMU“ mittelständische Unternehmen durch finanzielle Zuschüsse. Ziel ist die Anregung zu Investitionen im Bereich Digitalisierung.

Da unsere multifunktionale Edge-Applikation Qiata ebenfalls in die Kategorie „Investitionen in digitale Technologien“ fällt, ist eine Förderung im Rahmen des staatlichen Programms „Digital Jetzt“ möglich. Mit Qiata entscheiden Sie sich für ein zuverlässiges, sicheres und einfach bedienbares Digitalisierungstool, welches sich zudem mit finanziellen Zuschüssen umsetzen lässt. Nähere Information zu diesem Förderprogramm finden Sie hier

Branchen­spezifischer Sicherheits­standard für die Gesundheits­versorgung im Krankenhaus (B3S)

Krankenhäuser unterliegen ab einer bestimmten Anzahl an vollstationären Fällen der KRITIS-Verordnung. Daraus ergibt sich die Pflicht des regelmäßigen Nachweises (§8a Abs.3 BSI Gesetz) gegenüber dem Bundesamt (Alle 2 Jahre) für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind.

Dabei soll nach Stand der Technik, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit umgesetzt werden. Krankenhäuser können dieser Verpflichtungen insbesondere nachkommen, indem sie den branchenspezifischen Sicherheitsstandard (B3S) für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus in der jeweils gültigen Fassung umsetzen. Dieser B3S wurde durch das BSI bereits auf angemessene Maßnahmen überprüft und freigegeben. 

Mit Qiata setzen sie diese Anforderungen Compliance konform um. Unser Vertriebsteam berät Sie gerne zu den einzelnen Anforderungen.

Das Gesamtdokument (B3S) finden Sie in der jeweils gültigen Fassung auf der Website: Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (https://www.dkgev.de)

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